IDO Verband unterliegt vor Landgericht Hildesheim wegen Rechtsmissbrauchs
IDO Verband unterliegt wegen Rechtsmissbrauch vor Landgericht Hildesheim, aktive, passive Mitglieder
Rechtsanwaltskanzlei von der Heyden
Gewerblicher Rechtsschutz | Urheberrecht | Allgemeines Zivilrecht
IDO Verband unterliegt wegen Rechtsmissbrauch vor Landgericht Hildesheim, aktive, passive Mitglieder
hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg unter dem Az. 20 C 25 / 20 entschieden, dass dem Mieter ein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten für die Abwehr einer formell unwirksamen Kündigung jedenfalls dann zusteht, wenn die Kündigung auch materiellrechtlich nicht begründet war.
Am 29.09.2020 wies das Landgericht Bonn – 11 O 44/19 – eine Unterlassungsklage des IDO Verbandes nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung wegen Rechtsmissbrauchs als unzulässig ab.