In erster Linie schützt das Urheberrecht den Urheber eines Werkes und dessen Rechtsnachfolger vor Eingriffen durch Dritte. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung dieses subjektiven Rechts. Schutzgegenstände des Urheberrechts sind v. a. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Ein Werk wird definiert als „persönliche geistige Schöpfung“ und kann damit in einer Vielzahl von persönlich geschaffenen Dingen geistigen Inhalts gesehen werden.
Zunehmend ist zu beobachten, dass gerade im Internet in Urheberrechte eingegriffen wird. Dies betrifft vor allem das Urheberrecht an Fotos, Bildern, Texten, usw. So wird z. B. nicht selten bei Internetauktionen das Foto eines Produktes kopiert und zu dem eigenen Angebot hochgeladen. Dies kann jedoch, was vielen unbewusst ist, teure Konsequenzen haben. In der Regel erfolgt eine Abmahnung des Berechtigten mit der Forderung, Schadensersatz zu bezahlen. Für die Schadensberechnung gibt es verschiedene Berechnungsmethoden, zwischen denen der Berechtigte wählen kann. Regelmäßig wird der Berechtigte diejenige wählen, welche für ihn am wirtschaftlichsten ist und umgekehrt den Verletzer am meisten trifft. Hinzu kommen Anwalts- und Mahnkosten. Diese werden (leider) oftmals von Kollegen völlig überhöht berechnet. Da der Verletzer nicht selten zugleich eine Strafanzeige fürchten muss, zahlt er häufig den überhöhten Betrag, ohne die Forderung zu beanstanden. Doch gerade bei Abmahnungen durch Rechtsanwälte sind den Rechtsanwaltsgebühren vom Gesetzgeber Grenzen gesetzt.
Wir beraten sowohl Urheber, als auch die Verletzer und bemühen uns, realistische Forderungen geltend zu machen, bzw. unbegründete oder teilweise unbegründete Forderungen abzuwehren.