Filesharing

Wir vertreten Sie bei Abmahnungen wegen Filesharing-Fällen.
Abmahnungen wegen Filesharings, insbesondere von Filmen, zählen zu den häufigsten Abmahnungen auf dem Gebiet des Urheberrechts. Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sieht sich meistens hohen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen ausgesetzt. Zudem wird im Regelfall die Zeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch den Abmahner gefordert, die den Abgemahnten langfristig bindet. Umso mehr bedarf es beim Erhalt einer Filesharing Abmahnung einer professionellen Prüfung des Einzelfalls. Wichtig ist dabei, dass die konkreten Umstände, welche der Abmahnung zugrunde liegen, sauber erfasst und geprüft werden, damit richtig reagiert werden kann. Denn in vielen Fällen kann eine Haftung des abgemahnten Anschlussinhabers danach von vornherein ausgeschlossen werden. In manchen Fällen bietet sich die Unterzeichnung einer sog. „modifizierten Unterlassungserklärung“ an, in anderen Fällen kann der Anspruch vollumfänglich zurückgewiesen werden.

Folgende Kanzleien sind in der Vergangenheit besonders eifrig mit Abmahnungen wegen Filesharings aufgefallen:

  • FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rechtsanwälte
  • .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte
  • Rasch Rechtsanwälte
  • Sasse/Rechtsanwälte
  • Schröder, Lutz/Rechtsanwalt
  • Sebastian/Rechtsanwalt
  • Schulenberg & Schenk/Rechtsanwälte
  • Waldorf Frommer/Rechtsanwälte

Wir beraten Sie zu fairen Konditionen mit dem Ziel, Ihre Kosten so gering wie möglich zu halten und eine gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden.