Die Widerrufsbelehrung beim Maklervertrag
Autorin: Quynh Trang Pham Kennzeichnend für den Maklervertrag ist, dass der Auftraggeber dem Makler einen Lohn für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages verspricht. Die Entstehung des Maklerlohns ist in § 652 BGB geregelt. Gemäß § 652 Abs.