Der IDO Verband aus Leverkusen musste in den letzten Monaten eine Reihe von Niederlagen hinnehmen. Mehrere Gerichte haben bereits ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des IDO Verbandes angenommen, so das LG Heilbronn, das LG Bonn und das OLG Rostock (gleich mehrmals). Auch in einem Verfahren vor dem OLG Stuttgart verdichten sich die Indizien, dass dieser Verband umfassend rechtsmissbräuchlich handelt. Nun hat das LG Hildesheim mit Urteil vom 24.11.2020 – 11 O 5/19 ebenfalls angenommen, dass der IDO Verband umfassend rechtsmissbräuchlich handelt, da dieser nach eigenen Angaben nur über zwischen 30 und 50 aktive Mitglieder mit Stimmrechten verfügt, die im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl und den nicht stimmberechtigten Mitgliedern nur einen Prozentsatz von maximal 2% ausmachen. Darüber, wer stimmberechtigtes Mitglied werde und wer nicht, entscheide allerdings der Vorstand und dort nur eine Person. Insoweit sei anzunehmen, dass der IDO Verband vorwiegend Individualinteressen durch Erzielung von Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen wahrnimmt und nicht ernsthaft die Interessen all seiner Mitglieder. Das LG Hildesheim folgt damit einer vorläufigen Einschätzung des OLG Celle, Urteil vom 26.03.2020 – 13 U 73/19, das ebenfalls starke Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des IDO Verbandes erkannte – den Punkt Rechtsmissbrauch allerdings letzten Endes aus anderen Gründen offen ließ. Hier das Urteil im Volltext: