Landgericht Hamburg entscheidet: Die Angabe zur versicherten Versendung stellt keinen wettbewerbswidrigen Verstoß dar, soweit es sich um eine bloße Tatsacheninformation handelt
Autorin: Quynh Trang Pham Mit Urteil vom 22.11.2019 hat das Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 315 O 205/18 entschieden, dass die Angabe „Versendung aus Hamburg per versicherten Postpaket/DHL (…)“ keinen wettbewerbswidrigen Verstoß darstellt, insbesondere nicht irreführend ist. I. Problematik: Werbung mit Selbstverständlichkeit Eine besonders betonte