Rechtsanwalt Christian von der Heyden war über viele Jahre als Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) tätig. Im Studiengang „Allgemeine Verwaltung – Recht IUS“ unterrichtete er Studierende im Fach Prozessrecht. Schwerpunkte der Lehrtätigkeit waren:
- Zivilprozessrecht,
- Strafprozessrecht,
- Verwaltungsprozessrecht,
- Verfassungsprozessrecht.
Die Lehrtätigkeit war durch die Verbindung der wissenschaftlichen Grundlagen des Prozessrechts mit der praktischen Erfahrung aus der anwaltlichen Tätigkeit und gerichtlichen Prozessführung geprägt.
Darüber hinaus war Rechtsanwalt von der Heyden als Erst- und Zweitprüfer bei Bachelor- und Masterarbeiten von Studierenden der HWR Berlin tätig.

