Maklerprovision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern
Am 23. Dezember 2020 ist das Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft getreten. Die Änderungen im Maklerrecht dienen dem Schutz des Käufers vor der Ausnutzung einer Zwangslage. Gerade Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen