Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten.
Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten werden im Regelfall durch eine Abmahnung eines Mitbewerbers/Konkurrenten, eines Wettbewerbsverbandes oder Verbraucherschutzverbandes ausgelöst.
Häufige Gründe für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Die Gründe für eine solche Abmahnung können vielfältig sein.
Häufig werden abgemahnt:
- das Verwenden fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oder deren Nichtverwendung
- fehlerhafte AGB oder widersprüchliche Vertragsklauseln
- Verstöße gegen sonstige Informationspflichten (z. B. Vorenthaltung des sog. OS-Links, Angaben zur Textilkennzeichnungsverordnung oder Preisangabenverordnung, des Batteriegesetzes, Informationen zur Vertragsdurchführung und Vertragstextspeicherung sowie der Gewährleistungs- oder Garantiebedingungen)
- das Inverkehrbringen nicht zugelassener Produkte (z. B. Lebensmittel und Arzneimittel)
- Spitzenstellungsmerkmale bzw. Alleinstellungsmerkmale
- sonstige Irreführungen des Verbrauchers
Was tun bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung?
Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hat, sollte sich sofort professioneller Hilfe bedienen. Denn in überdurchschnittlich vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Abmahnung unberechtigt oder nur zum Teil berechtigt ist. Auf der anderen Seite werden in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Regelfall äußerst kurze Fristen gesetzt, innerhalb derer der Betroffene eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen soll, mit denen sich der Abgemahnte langfristig bindet. Ferner werden oft hohe, in sehr vielen Fällen völlig überzogene Kostenforderungen gegen den Abgemahnten gestellt.
Wer die Abmahnung ignoriert oder falsch reagiert, dem droht eine kostenträchtige sog. Einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage. Daher gilt es vielmehr, möglichst binnen kürzester Zeit angemessen zu reagieren. Damit ist der juristische Laie meist überfordert, sodass sich die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts aufdrängt, um den Schaden abzuwenden oder weitere Schäden in Form von hohen Prozesskosten abzuwenden.
Was können wir für Sie tun, wenn es zu spät ist und das gerichtliche Verfahren eingeleitet wurde?
Wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten haben stehen wir Ihnen gerne mit unserer gesamten Expertise zur Seite mit dem Ziel, die Forderungen des Gegners abzuwenden. Aber auch in vermeintlich aussichtslosen Fällen kann eine professionelle Reaktion oft dazu führen, dass man die gegnerischen Forderungen ganz oder teilweise abwendet. Nicht selten gibt es Formmängel oder sonstige Umstände, z. B. rechtsmissbräuchliches Verhalten des Gegners, fehlendes Wettbewerbsverhältnis, fehlerhafte Prozessführung des Gegners, die bei genauerer Betrachtung die Ansprüche des Gegners entfallen lassen.