Sie haben eine Rechnung, Mahnung oder Zahlungsaufforderung der Suchmaschinen Service GmbH erhalten?
Unsere Kanzlei vertritt Unternehmen und Gewerbetreibende bei der Abwehr entsprechender Forderungen. In einem von Rechtsanwalt Christian von der Heyden geführten Verfahren hat das Landgericht Berlin II eine Zahlungsforderung der Suchmaschinen Service GmbH abgewiesen.
Sie haben bereits eine Rechnung erhalten? Was jetzt zu beachten ist und wie eine solche Forderung geprüft werden kann, erfahren Sie auf unserer Seite zur Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH.
Lassen Sie Ihren Fall jetzt unverbindlich vorprüfen.
So unterstützen wir Sie
Wir prüfen die gegen Sie erhobene Forderung und übernehmen auf Wunsch die vollständige außergerichtliche Abwehr. Dazu können insbesondere ein anwaltliches Abwehrschreiben, ein DSGVO-Auskunftsverlangen, die Anforderung von Gesprächsaufzeichnungen und weiteren Nachweisen sowie – je nach Fall – weitere rechtliche Schritte gehören.
Erfolgreiches Verfahren gegen die Suchmaschinen Service GmbH
Unsere Kanzlei hat bereits erfolgreich gegen Forderungen der Suchmaschinen Service GmbH prozessiert. Das Landgericht Berlin II hat in dem von uns geführten Verfahren 36 O 153/23 die gegen unseren Mandanten geltend gemachte Zahlungsforderung abgewiesen.
Das Verfahren zeigt, dass die Umstände des behaupteten Vertragsschlusses genau geprüft werden müssen. Eine pauschale Aussage, dass jede Forderung unbegründet ist, wäre allerdings nicht seriös – entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
→ Mehr zum Urteil LG Berlin II, 36 O 153/23
Fall kostenlos vorprüfen lassen
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Bitte geben Sie insbesondere an, wann der Anruf erfolgte, wer angerufen wurde, welche Forderung geltend gemacht wird und ob Ihnen bereits eine Rechnung, Mahnung oder sonstige Zahlungsaufforderung vorliegt.
Sie können die Unterlagen anschließend per E-Mail an mail@ra-vonderheyden.de übersenden.
Bitte teilen Sie uns mit:
• Name
• Firma
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
• Datum des Anrufs
• Höhe der Forderung
• kurze Schilderung des Gesprächs
• ob bereits Rechnung, Mahnung, Inkassoschreiben oder Klage vorliegt
So läuft die Forderungsabwehr ab
1. Fall schildern
Sie senden uns kurz die wichtigsten Angaben und die vorhandenen Unterlagen, insbesondere Rechnung, Mahnung oder Inkassoschreiben.
2. Rechtliche Prüfung
Wir prüfen insbesondere den behaupteten Vertragsschluss, die Gesprächssituation, mögliche Einwendungen sowie vorhandene Aufzeichnungen und weitere Unterlagen.
3. Forderung abwehren
Wenn eine Vertretung übernommen wird, erfolgt je nach Fall insbesondere die außergerichtliche Zurückweisung der Forderung, die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und gegebenenfalls die weitere gerichtliche Vertretung.
Inkassoschreiben der ETI Experts GmbH erhalten?
Wird eine Forderung der Suchmaschinen Service GmbH durch die ETI Experts GmbH geltend gemacht, sollte auch das Inkassoschreiben nicht ungeprüft bleiben. Entscheidend ist weiterhin, ob die zugrunde liegende Forderung der Suchmaschinen Service GmbH tatsächlich besteht.
Weitere Informationen zur Prüfung und Abwehr entsprechender Forderungen finden Sie auf unserer Seite zur ETI Experts GmbH und Suchmaschinen Service GmbH.
Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?
• Rechnung oder Zahlungsaufforderung
• Mahnung oder Inkassoschreiben
• E-Mails oder sonstige Korrespondenz
• vorhandene Gesprächsaufzeichnungen oder Mitschnitte
• Notizen zum Telefonat
• gegebenenfalls bereits zugestellte gerichtliche Schreiben
Warum Rechtsanwalt von der Heyden?
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche. Wir haben bereits erfolgreich gegen Forderungen der Suchmaschinen Service GmbH prozessiert. Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin II, Az. 36 O 153/23, wurde die gegen unseren Mandanten geltend gemachte Zahlungsforderung abgewiesen.
Wir kennen daher typische Argumentationsmuster, Unterlagen und Streitpunkte aus entsprechenden Verfahren und können neue Fälle gezielt prüfen.
Häufige Fragen zur Suchmaschinen Service GmbH
Muss ich eine Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH bezahlen?
Ob die Forderung berechtigt ist, hängt vom konkreten Vertragsschluss und den Umständen des Telefonats ab. Eine Zahlung sollte nicht allein deshalb erfolgen, weil eine Rechnung oder Mahnung übersandt wurde. Die Forderung sollte zunächst rechtlich geprüft werden.
Kann ein Vertrag am Telefon wirksam geschlossen werden?
Grundsätzlich können auch telefonisch Verträge zustande kommen. Entscheidend ist jedoch unter anderem, was tatsächlich erklärt wurde, ob der Angerufene zum Vertragsschluss befugt war und ob die behaupteten Vertragsbedingungen wirksam vereinbart wurden.
Was soll ich tun, wenn bereits eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben vorliegt?
Die Forderung sollte möglichst frühzeitig geprüft und gegebenenfalls ausdrücklich zurückgewiesen werden. Bereits vorhandene Rechnungen, Mahnungen und sonstige Schreiben sollten vollständig aufbewahrt werden.
Kann ich die Gesprächsaufzeichnung verlangen?
Je nach Einzelfall können datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche bestehen. Dabei kann insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten und vorhandener Gesprächsaufzeichnungen von Bedeutung sein.
Was passiert bei der kostenlosen Vorprüfung?
Sie schildern kurz den Sachverhalt und übersenden die vorhandenen Unterlagen. Anschließend prüfen wir, ob eine anwaltliche Vertretung in Betracht kommt. Durch die Anfrage allein entsteht noch kein Mandatsverhältnis.
Wichtiger Hinweis
Die Übersendung Ihrer Angaben oder Unterlagen begründet noch kein Mandatsverhältnis. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn wir dessen Übernahme ausdrücklich bestätigt haben. Bis dahin müssen Sie laufende Fristen, insbesondere gerichtliche oder behördliche Fristen, selbst beachten.
