Abmahnungen

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung, die in fast sämtlichen zivilrechtlichen Bereichen vorkommen kann, ist ein außergerichtliches Instrument, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie hat also gerade den Zweck, ein teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Sorgfältige Prüfung im Einzelfall erforderlich

Regelmäßig ist es erforderlich, eine Abmahnung „auf Herz und Nieren“ zu prüfen. Es gibt etliche Angriffspunkte bei einer Abmahnung. So gibt es unter Abmahnern, gerade im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts, „schwarze Schafe“, die im Ausspruch massenhafter Abmahnungen eine Einnahmequelle sehen. Häufig werden in Abmahnungen völlig überzogene Forderungen gestellt; nicht selten entpuppt sich eine Abmahnung bereits deswegen als unberechtigt, weil dem Abmahner nach genauerer Betrachtung bereits die Befugnis fehlt, Abmahnungen auszusprechen (sog. Aktivlegitimation). Häufig sind aber auch die in der Abmahnung gemachten Vorwürfe völlig unbegründet. Die Abmahnung kann auch an Formfehlern leiden. Schließlich kann ein missbräuchliches Verhalten des Abmahners vorliegen. Das alles kann zur Folge haben, dass der Abmahner Ihnen gegenüber keine Ansprüche – auch nicht auf Aufwendungsersatz – zusteht. In vielen Fällen hat der Abmahner umgekehrt sogar dem Abgemahnten die Kosten seines Rechtsanwalts zu erstatten.

Umgekehrt ist beim Ausspruch einer Abmahnung größtmögliche Sorgfalt einzuhalten.

Wir unterstützen Sie bei Abmahnungen, egal, welchem Rechtsgebiet sie entstammen.

Wo kommen Abmahnungen vor allem vor?

Abmahnungen können insbesondere betreffen:

  • Markenrechtsverletzungen
  • Designverletzungen
  • Sortenschutzverletzungen
  • Patentverletzungen
  • wettbewerbswidriges Verhalten
  • Urheberrechtsverletzungen (häufiger Fall: „Filesharing“)
  • Sonstige Schutzrechtsverletzungen
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Abmahnungen kommen auch in anderen Bereichen häufig vor, so z. B. im

  • Arbeitsrecht als Vorstufe zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung,
  • Mietrecht als Vorstufe zu einer mietrechtlichen Kündigung
  • bei sonstigen Vertragsverhältnissen

Mögliche Handlungsalternativen bei Abmahnungen

Wer eine Abmahnung erhalten hat, hat viele Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. In Betracht kommt z. B.:

  • die Abmahnung ignorieren (meistens nicht ratsam),
  • eine Unterlassungserklärung abgeben (hier bietet sich meistens eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung nach dem „neuen Hamburger Brauch“ an),
  • eine Gegenabmahnung aussprechen,
  • eine sog. Negative Feststellungsklage erheben – auf Feststellung, dass die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen oder
  • vorsorglich eine Schutzschrift zur Abwendung eines Eilverfahrens bei Gericht einreichen.

Was können wir für Sie tun?

Wir können auf eine über 10-jährige Erfahrung im Zusammenhang mit Abmahnungen zurückblicken und werden unsere Expertise in jedem Fall nachhaltig einsetzen, mit dem Ziel, Ihre Kosten zu schonen.

Wir vertreten Sie nicht nur im vorgerichtlichen Abmahnverfahren, sondern auch bei

  • einstweiligen Verfügungen
  • Unterlassungsklagen
  • Zahlungsklagen auf Aufwendungs- und Schadensersatz
  • Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe
  • negativen Feststellungsklagen

Selbstverständlich vertreten wir Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.